Loslegen!
Das müssen Sie wissen und beachten!
Nach dem neuen dänischen Ehegesetz vom 1. Januar 2019 benötigen Sie für das Verfahren folgende Unterlagen:
• Ihren Reisepass – Sie werden gebeten, digitale Fotos oder Kopien aller Seiten in Ihrem Reisepass, einschließlich der Vorder- und Rückseite, als Anhang mitzusenden, oder:
• Ihren Personalausweis – ein Foto oder eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises
• Eine Bescheinigung über den Familienstand, wenn Sie noch nicht verheiratet waren. Das Dokument muss sowohl in der Originalsprache, als auch als ein ins Englische oder Deutsche übersetztes Dokument beigefügt sein.
• Eine Wohnsitzbescheinigung oder andere Unterlagen als Nachweis, dass Sie außerhalb Dänemarks zusammenleben. Das Dokument muss in der Originalsprache vorgelegt werden, dazu muss eine englische oder deutsche Übersetzung des Originals als gesondertes Dokument vorliegen.
• Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben, müssen Kopien derer Geburtsurkunde(n) hinzugefügt werden. Die Dokumente müssen sowohl in der Originalsprache, aber zugleich auch als englische oder deutsche Übersetzung des Originals beigefügt sein.
• Wenn Sie schon früher einmal verheiratet waren, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Ehe durch Scheidung, Tod oder Nichtigerklärung beendet wurde:
Foto oder Kopie der Scheidungsurkunde, oder:
Foto oder Kopie der Sterbeurkunde, oder:
Foto oder Kopie einer Nichtigerklärung.